Kant: Moralbegründung durch den kategorischen Imperativ

Immanuel Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS) zählt seit über 200 Jahren zu den klassischen Werken der Ethik. Im 18. Jahrhundert leistete seine Moralphilosophie einen entscheidenden Beitrag für die Beförderung zur Entwicklung einer deontologischen Ethik. So gilt sie heute als eine der wichtigsten moralphilosophischen Strömungen neben der Tugendethik und dem Konsequentialismus. An Kants Moralphilosophie orientiert man sich in Bezug auf sehr viele Fragen und Themen wie zum Beispiel den Menschenrechten, des Rechtsstaats und der Bioethik.

Die 1785 veröffentlichte GMS ist Kants erstes Werk, das sich ausschließlich mit moralphilosophischen Fragen beschäftigt. In ihm wird insbesondere die berühmte Theorie des „Kategorischen Imperativs“ entwickelt. Er stellt das oberste „Sittengesetz“ dar, das der reinen Vernunft entspringt und damit moralisches Handeln streng universalistisch, frei von empirischen Neigungen und Wünschen, begründet. Er formuliert eine formale Regel, die dem Menschen eine Antwort auf die Frage gibt, ob etwas moralisch gut oder verwerflich ist. Zu beachten ist, dass die Durchführung dieses Verfahrens eine bestimmte moralische Reflexionsfähigkeit voraussetzt. Die Grundformel oder auch Allgemeine-Gesetzes-Formel (AGF) des Kategorischen Imperativs lautet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“ (421,7-8). Der Kategorische Imperativ fordert demnach, dass die leitende Überlegung der Handlung verallgemeinerungsfähig sein soll.

Nur so ist nach Kant moralisches Handeln möglich, da es ein Handeln aus Pflicht ist, das sich an einem allgemeinen Gesetz orientiert, das sich die moralische Vernunft selbst gibt; so ist moralisches Handeln autonomes, vernunftgeleitetes Handeln. Hypothetische Imperative, die subjektive Zwecke ohne Ausrichtung an einem allgemeinen Gesetz verfolgen, sind dagegen nicht moralischer Natur.

Kant stellt noch eine weitere Formulierung des Kategorischen Imperativs auf, die sich auf das Naturgesetz bezieht. Er bezieht die Natur in seine Formulierung mit ein, da diese bestimmten Gesetzen unterliegt, die nicht zu ändern sind. Er formuliert die Naturgesetzformel (NGF) so: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte“ (421,18-20). Ein Beispiel für ein Naturgesetz wäre, dass ein Apfel vom Apfelbaum herunterfällt oder die Bäume einmal im Jahr ihre Blätter verlieren. Mit dieser zweiten Formulierung macht Kant deutlich, dass der Kategorische Imperativ absolute Gültigkeit erlangen muss.

Kant stellt in seiner GMS verschiedene Beispiele zur Anwendung des Prüfverfahrens dar. So solle man sich vorstellen, dass eine Person, die sich in Geldnot befindet, keine andere Möglichkeit sehe dieses Problem zu lösen, außer durch das Borgen von Geld eines Anderen. Dabei wisse diese Person aber, dass sie das Geld niemals zurückzahlen könne, gebe aber dennoch ein falsches Versprechen. Demnach frage sich die in Geldnot befindende Person durch ihr Gewissen: „Ist es nicht unerlaubt und pflichtwidrig, sich auf solche Art aus Not zu helfen?“ (GMS, S.422, Z.24-25) Würde diese sich jedoch trotzdem dazu entschließen, würde ihre Maxime folgendermaßen lauten: „Wenn ich mich in Geldnot zu sein glaube, so will ich Geld borgen und versprechen, es zu bezahlen, ob ich gleich weiß, es werde niemals geschehen.“ (GMS, S.422, Z. 27-29) Wenn die Person nun überlege, ob diese Maxime ihrer Handlung ein allgemeines Gesetz werden könnte, so komme sie schnell zu der Schlussfolgerung, dass dies niemals geschehen könne. Es läge nämlich ein Widerspruch darin, wenn alle Menschen nach der Maxime handeln würden, wenn sie in Geldnot seien, ein falsches Versprechen zu geben, denn dann würde niemand mehr das glauben, was man ihm verspräche. Es gäbe somit keine Versprechen mehr. Kant sieht dies als ein Beispiel für eine strenge Pflicht an, da die Maxime nicht widerspruchsfrei verallgemeinert werden kann. In anderen Fällen – etwa der Pflicht der Hilfe für andere – spricht er von einer „weiteren“ oder „verdienstlichen“ Pflicht, weil eine Welt, in der die Verallgemeinerung der Maxime der Hilfsverweigerung zwar denkbar, nicht aber dem Menschen zuträglich wäre.

Des Weiteren gibt es eine dritte Formel des kategorischen Imperativs, nämlich die der Zweck-an-sich-Formel. Dieser liegt die Idee zugrunde, dass eine Person als Zweck an sich selbst bzw. als vernünftiges Wesen absoluten Wert hat. Kant ist der Auffassung, dass der Mensch und jedes vernünftige Wesen als Zweck an sich selbst gelten müsse und nicht durch einen anderen Willen bloß als Mittel benutzt werden dürfe. Außerdem unterscheidet Kant zwischen Wesen, deren Existenz auf der Natur beruht und die nur einen relativen Wert haben, da sie keine Vernunft besitzen, und vernünftigen Wesen (Personen), die als Zweck an sich selbst gelten. Er formuliert den Imperativ folgendermaßen: „Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest“ (429,10-12), (Menschheit-als-Selbstzweck-Formel bzw. MSF). In diesem Zusammenhang wählt Kant das Bespiel des Selbstmords. So solle jemand, der sich mit dem Selbstmord auseinandersetzt, sich fragen, ob diese Handlung mit der Idee des Zwecks an sich selbst vereinbar sei. Demnach würde das Fazit so aussehen, dass die Person, die ihr Leben zerstöre, ihrer selbst bloß als Mittel bediene, um ihr Leben zu beenden. Ein Mensch dürfe sich, als rationales und vernünftiges Wesen, niemals selbst zerstören, denn so würde er seinen Selbstzweck vernichten und die Fähigkeit ein vernunftgeleitetes Wesen zu sein.
Ein weiteres Beispiel, wäre das des lügenhaften Versprechens gegen Andere, bei dem sich der Lügner Anderen bloß als Mittel bedient, da der, dem etwas versprochen wurde, niemals dieser Tat gegen sich selbst zustimmen würde und so niemals als Zweck in dieser Handlung gelten kann.

Außerdem erwähnt Kant in seinem Werk den Begriff eines „Reichs der Zwecke“. Hierbei handelt es sich um eine aus vernünftigen Personen bestehende Gemeinschaft, welche moralisch vollkommen sein soll. Zudem setzt er diesen Begriff mit dem „Reiche der Natur“ in Verbindung, welches, wie bereits erwähnt, strengen und absoluten Naturgesetzen unterliegt. In diesem Zusammenhang soll es im „Reich der Zwecke“ ebenfalls eine strikte Regelbefolgung geben und zwar auf der Basis des Kategorischen Imperativs. Diese Regeln sind jedoch von jedem vernünftigen Wesen selbst auferlegt. Kants GMS besagt, dass „das vernünftige Wesen sich jederzeit als gesetzgebend in einem durch Freiheit des Willens möglichen Reiche der Zwecke betrachten muß, es mag nun sein als Glied, oder als Oberhaupt“ (434,24-26). Außerdem bestehe Moralität nur in Beziehung aller Handlungen auf die Gesetzgebung, sodass ein „Reich der Zwecke“ überhaupt möglich werde. Dadurch entwickelt Kant die Autonomieformel (AF): „Handle nur so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten kann“ (434,12-14). Das moralische ist somit das eigentlich autonome, selbstbestimmte Handeln, das von willkürlichen Einzelzwecken frei ist.

Eine Welt vernünftiger Wesen (mundus intelligibilis) als ein „Reich der Zwecke“ kann nur dann existieren, wenn es eine eigene Gesetzgebung aller Personen als Glieder gibt. Daraus resultiert die Reich-der-Zwecke-Formel (RZF): „Handle nach Maximen eines allgemein gesetzgebenden Gliedes zu einem bloß möglichen Reich der Zwecke“ (439,1-3). Dieses „Reich“ funktioniert nur, wenn die Maximen, die der Kategorische Imperativ vorschreibt, allgemein befolgt werden.

Zusammengefasst lassen sich die verschiedenen Formulierungen des Kategorischen Imperativs folgendermaßen zusammenstellen, wenn man davon ausgeht, dass es drei Grundformeln gibt und zwei weitere Formeln (Paton 1962, S.152 f.):

I. Die Allgemeine-Gesetzes-Formel (AGF), auch: Universalisierungsformel oder Grundformel

lI. Die Naturgesetzformel (NGF)

III. Die Menschheit-als-Selbstzweck-Formel (MSF), auch: Zweck-an-sich-Formel, Selbstzweckformel, Menschheitsformel

IV. Die Autonomieformel (AF)

V. Die Reich-der-Zwecke-Formel (RZF)

Zuletzt lässt sich sagen, dass die Konzeption des Kategorischen Imperativs als eine Art Überlegungsrahmen dient und nicht als ein Algorithmus oder eine Maschine, die das einzig richtige und konkrete Urteil aussagen kann. Das „Verfahren dient dazu, den Gehalt des moralischen Gesetzes bestimmen zu helfen, wie es auf uns als vernünftige und rationale Personen zutrifft, die mit einem Gewissen und moralischem Empfindungsvermögen ausgestattet und von ihren natürlichen Wünschen und Neigungen affiziert, jedoch nicht determiniert sind.“ (Rawls 2004, S.23)

Literaturverzeichnis:

Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Kraft, Bernd und Schönecker, Dieter (Hg.): Philosophische Bibliothek Band 519. Hamburg: 2. Auflage. Felix Meiner Verlag 2016.

Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Kommentar von Christoph Horn, Corinna Mieth und Nico Scarano. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag 2007.

Paton, Herbert J.: The Categorical Imperative. A Study in Kant´s Moral Philosophy. London: 1962.

Rawls, John: Themen der kantischen Moralphilosophie. In: Ameriks, Karl und Sturma, Dieter (Hg.): Kants Ethik. Paderborn: Mentis Verlag 2004.

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