Sitzungsprotokoll zur 5. Sitzung – 21.11.2016 – Immanuel Kants „Faktum der Vernunft“ vor dem Hintergrund Humes

1. Nachtrag zur Logik des Verhältnisses von Sein und Sollen bei David Hume

In Hinblick auf die Auseinandersetzung mit Kants „Faktum der Vernunft“ erscheint es sinnvoll, in einem Rückblick noch einmal David Humes Problematisierung des Verhältnisses von Sein und Sollen zu betrachten. Hume schreibt über den Übergang von Sein auf Sollen: „Plötzlich werde ich damit überrascht, daß mir anstatt der üblichen Verbindungen von Worten mit ‚ist‘ und ‚ist nicht‘ kein Satz mehr begegnet, in dem nicht ein ‚sollte‘ oder ‚sollte nicht‘ sich fände.“ (Traktat über die menschliche Natur, 3. Buch, S. 211)

So sind im 20. Jahrhundert, unter anderem in Bezugnahme auf die zitierte Passage, philosophische Debatten über jenen Übergang vom Sein auf das Sollen entstanden. Der englische Philosoph R. M. Hare beispielsweise interpretiert eben jene als Markierung für den Übergang vom Sein zum Sollen bei Hume. Diesen Übergang, dass man nicht vom Sein auf das Sollen schließen kann, bezeichnet er als „Hume’s Law“. Hume hingegen formuliert nicht in erster Linie eine Gesetzmäßigkeit, sondern stellt zunächst „überrascht“ die Veränderung vom deskriptiven Sein auf das normative Sollen fest. Um diesen problematischen Übergang zu veranschaulichen, wird folgendes Beispiel herangezogen:

Prämisse: Auf der Erde hungern viele Menschen.
Prämisse [Jeder Mensch hat eine unantastbare Würde, die Hunger verbietet.]
Konklusion:        Wir müssen also diesen Menschen helfen.

Die semantische Untersuchung des 1. Satzes ergibt, dass dieser ein tatsächliches deskriptives Faktum beschreibt, der sich ebenso mit „ist“ als eine Ableitung von „Sein“ formulieren ließe. Würde der 1. Satz mit dem 3. Satz verbunden werden, ginge diese Verbindung über eine Zustandsbenennung (das Sein) hinaus, zu einer normativen Anweisung (dem Sollen). Durch das Setzen einer weiteren Prämisse in Form des 2. Satzes wird die Notwendigkeit des Sollens unterstützt. Diese Prämisse entwickelt jedoch selbst schon ein normatives strittiges Sollen, weil sie selbst auf einer normativen Annahme, nämlich, dass jeder Mensch eine unantastbare Würde hat, basiert. Daher wird die 2. Prämisse auch als normative Prämisse definiert. Problematisch bleibt, dass zwischen der 1. und der 2. Prämisse eine Kluft von Sein und Sollen reproduziert wird.

 

2. Kant – Der kategorische Imperativ und das Faktum der Vernunft

Diesem thematischen Schwerpunkt werden folgende Leitfragen zugrunde gelegt:

Wie unterscheidet Kant in seiner Kritk der reinen Vernunft (KrV) die Vernunft von der Natur bezüglich des Verhältnisses von Sein und Sollen?
Was vermag die praktische Vernunft nach Kants Kritik der praktischen Vernunft (KpV)?
Wie unterscheidet Kant das Vermögen der Vernunft in Abgrenzung zu Hume?

Eine ausführlichere Beantwortung der 2. und 3. Frage wurde auf die nächste Sitzung vertagt. Die Beantwortung der 1. Frage erfordert eine kurze Wiederholung der sog. Humeschen Gabel, die die (i.) relations of ideas von den (ii.) matters of fact unterscheidet. Relations of ideas beschreiben dabei Vergleiche von begrifflichen Verhältnissen apriori. Matters of fact beziehen sich hingegen auf kausale Schlüsse, die a posteriori auf Erfahrungen basieren und somit fallibel sind. Mittels der Humeschen Vermögen der Vernunft lassen sich also kausale und problematische Schlüsse feststellen sowie Begriffe unabhängig von Erfahrung vergleichen und in ein Verhältnis zueinander bringen.

Gegenüber der von Hume vorgelegten Konzeption der Vernunft erweist sich die Kantische Konzeption von Rationalität als umfassender. Im weiteren Verlauf der Sitzung galt es, diese erweiterte Vernunftkonzeption näher zu bestimmen. Grundsätzlich erweist sich die Kantische Unterscheidung von Verstand und Vernunft als anschlussfähig an die Humesche Gabel: Grob gesagt entspricht die Rationalität auf Basis von matters of fact dem kantischen Verstandesvermögen. Die Perspektive, die die kantische Vernunftkonzeption ermöglicht, besteht nun darin, dass das Vermögen der Vernunft jedoch auch ein praktisches Interesse kennt. Wenn es richtig ist, dass diese praktische Seite der Vernunft die rationale Grundlage zur Beantwortung der Frage „Was sollen wir tun?“ bildet und gleichzeitig von einem „Faktum der Vernunft“ (d.i. einem Sein oder einer Tatsache der Vernunft) ausgegangen werden kann, dann scheint sich hier die Möglichkeit einer Überwindung der Sein-Sollens-Kluft zu eröffnen.

Bevor die Kantische Konzeption näher erläutert werden kann, muss die Grenze der Humeschen Vernunftkonzeption präzisiert werden. Hume schreibt mit Blick auf einen beobachten Mordfall:

„So dürfen wir schließen, dass Sittlichkeit kein Gegenstand der Vernunft ist. Das ‚Laster‘ entgeht Euch gänzlich, solange Ihr nur den Gegenstand betrachtet. Ihr könnt es nie finden, wofern Ihr nicht Euer Augenmerk auf Euer eigenes Innere richtet, und dort ein Gefühl von Mißbilligung entdeckt, das in Euch angesichts dieser Handlung entsteht. Auch dies ist [gewiß] eine Tatsache, aber dieselbe ist Gegenstand des Gefühls, nicht der Vernunft. Sie liegt in Euch selbst, nicht in dem Gegenstand.“ (Hume, 210f.)

Auch wenn der Mord von Hume eindeutig als unmoralisch („Laster“) qualifiziert wird, ist die Quelle dieser Bestimmung nicht etwa die Vernunft, sondern ein Gefühl der Missbilligung, welches wir dabei empfinden. Die Frage nach einer normativen Bewertung des Mordes kann also nicht mit Blick auf die Tatsachen (das äußerliche Geschehen der Handlung) beantwortet werden. Kant kann demgegenüber eine Alternative, nämlichen einen rationalen Zugang zu Fragen der Moral anbieten. Für seine Vernunftkonzeption ergeben sich daher folgende Fragen: Ist Normativität wirklich? Finden sich diese Laster in den Sachverhalten der Welt? Kurz: Gibt es ein Faktum der Vernunft? In der Beantwortung dieser Frage sind folgende Aspekte der Wendung „Faktum der Vernunft“ zu unterscheiden:

Vernunft kann ein Faktum haben bzw. bewirken (genitivus subiectivus).
Vernunft ist selbst ein Faktum (genitivus obiectivus).
Vernunft kann nicht nur Faktisches erkennen, sondern wird als Vermögen der Moral selbst Faktum und setzt das Moralische in die Welt

 

3. Kant – Kausalität und Freiheit

Dieser Themenkomplex wurde zunächst durch Hervorhebung der zentralen Begriffe des folgenden Kant-Zitats eingeleitet. Zu diesen zentralen Begriffen gehören „Naturgesetz“, „Ursache/Wirkung“ (Kausalität), „Erfahrung“, „Naturordnung“ und „Verstandesgesetz“:

„Das Naturgesetz, daß alles, was geschieht, eine Ursache habe, daß die Causalität dieser Ursache, d.i. die Handlung, da sie in der Zeit vorhergeht und in Betracht einer Wirkung, die da entstanden, selbst nicht immer gewesen sein kann, sondern geschehen sein muß, auch ihre Ursache unter den Erscheinungen habe, dadurch sie bestimmt wird, und daß folglich alle Begebenheiten in einer Naturordnung empirisch bestimmt sind: dieses Gesetz, durch welches Erscheinungen allererst eine Natur ausmachen und Gegenstände einer Erfahrung abgeben können, ist ein Verstandesgesetz, von welchem es unter keinem Vorwande erlaubt ist abzugehen oder irgend eine Erscheinung davon auszunehmen; weil man sie sonst außerhalb aller möglichen Erfahrung setzen, dadurch aber von allen Gegenständen möglicher Erfahrung unterscheiden, und sie zum bloßen Gedankendinge und einem Hirngespinst machen würde.“ (KrV, B 57f.)

Das Verstandesgesetz, nach dem alle Erscheinungen der Natur unter dem Gesetz der Kausalität zu betrachten sind, ist unsere rationale Beschreibung des Natürlichen (d.h. des Seins). Alles, was wir wahrnehmen, hat in der Wahrnehmung eine Ursache. Dieses Natürliche ist faktisch und faktisch ist es, weil wir ihm eine kausale Ordnung („Naturordnung“) unterstellen können. Kausales Denken ist für Kant also ebenso wie für Hume („matters of fact“) dem Verstand zugeordnet.

„Allein der Mensch, der die ganze Natur sonst lediglich nur durch Sinne kennt, erkennt sich selbst auch durch bloße Apperception und zwar in Handlungen und inneren Bestimmungen, die er gar nicht zum Eindrucke der Sinne zählen kann, und ist sich selbst freilich eines Theils Phänomen, anderen Theils aber, nämlich in Ansehung gewisser Vermögen, ein bloß intelligibeler Gegenstand, weil die Handlung desselben gar nicht zur Receptivität der Sinnlichkeit gezählt werden kann.“ (B 574f.)

Wie versteht Kant hier den Menschen bzgl. des Verhältnisses von Freiheit und Natur? Kant möchte offensichtlich körperliche und geistige Dimension des Menschen zusammendenken. Der Mensch kann prinzipiell physikalisch vollständig erklärt werden, allerdings wäre diese Erklärung unvollständig. Grundsätzlich ist eine Betrachtung des Menschen und seiner Handlungen allein unter dem Naturgesetz der Kausalität möglich. Der Zweck seines freien Handels, sein „intelligibler Charakter“, bliebe dabei jedoch im Dunkeln.

„Wir nennen diese Vermögen Verstand und Vernunft; vornehmlich wird die letztere ganz eigentlich und vorzüglicher Weise von allen empirisch bedingten Kräften unterschieden, da sie ihre Gegenstände bloß nach Ideen erwägt und den Verstand darnach bestimmt, der denn von seinen (zwar auch reinen) Begriffen einen empirischen Gebrauch macht. Daß diese Vernunft nun Causalität habe, wenigstens wir uns eine dergleichen an ihr vorstellen, ist aus den Imperativen klar, welche wir in allem Praktischen den ausübenden Kräften als Regeln aufgeben.“ (B 575)

In diesem Zitat werden noch einmal das Verstandes- und das Vernunftvermögen unterschieden. Der Verstand ist dabei der Humeschen Rationalität verwandt. Das Vermögen der Vernunft unterscheidet sich bei Kant allerdings von allen empirischen Kräften (z.B. Hunger, Triebe etc.). So gibt es eine bestimmte Form des Imperativs (z.B. Befehle, Normen etc.), die uns darauf schließen lässt, dass der Mensch nicht nur der Naturkausalität folgt. Faktische Imperative bestimmen den intelligiblen Charakter unseres Handelns, der sich nicht aus den Naturgesetzen heraus erklären lässt. Die faktische Existenz dieser Imperative lässt auf die faktische Existenz der Vernunft im Sinne Kants schließen.

„Das Sollen drückt eine Art von Nothwendigkeit und Verknüpfung mit Gründen aus, die in der ganzen Natur sonst nicht vorkommt. Der Verstand kann von dieser nur erkennen, was da ist oder gewesen ist oder sein wird. Es ist unmöglich, daß etwas darin anders sein soll, als es in allen diesen Zeitverhältnissen in der That ist; ja das Sollen, wenn man bloß den Lauf der Natur vor Augen hat, hat ganz und gar keine Bedeutung. Wir können gar nicht fragen, was in der Natur geschehen soll; eben so wenig als, was für Eigenschaften ein Cirkel haben soll; sondern was darin geschieht, oder welche Eigenschaften der letztere hat.“ (B 575)

Der Verstand erweist sich also als das epistemische Vermögen zu erkennen, was ist, sein wird und gewesen ist (d.i. die Gesamtheit des Seins in der kausalen Ordnung der Natur). Der Verstand kann demnach unmöglich erkennen, was „außerhalb“ einer kausalen Zeitachse ist.

In diesem Zusammenhang wird die Unterscheidung zwischen natürlichen Bedürfnissen und moralischer Normativität relevant, also dem Handeln nach Gesetzen der Natur bzw. des Verstandes und dem Handeln nach Gesetzen der Vernunft. Wir können hier ein Natur-Müssen von einem Vernunft-Sollen differenzieren. Kant veranschaulicht diese zentrale Differenz anhand seines berühmten „Galgen-Beispiels“ in der Kritik der praktischen Vernunft:

„Setzet, daß jemand von seiner wollüstigen Neigung vorgiebt, sie sei, wenn ihm der beliebte Gegenstand und die Gelegenheit dazu vorkämen, für ihn ganz unwiderstehlich: ob, wenn ein Galgen vor dem Hause, da er diese Gelegenheit trifft, aufgerichtet wäre, um ihn sogleich nach genossener Wollust daran zu knüpfen, er alsdann nicht seine Neigung bezwingen würde. Man darf nicht lange rathen, was er antworten würde. Fragt ihn aber, ob, wenn sein Fürst ihm unter Androhung derselben unverzögerten Todesstrafe zumuthete, ein falsches Zeugniß wider einen ehrlichen Mann, den er gerne unter scheinbaren Vorwänden verderben möchte, abzulegen, ob er da, so groß auch seine Liebe zum Leben sein mag, sie wohl zu überwinden für möglich halte. Ob er es thun würde, oder nicht, wird er vielleicht sich nicht getrauen zu versichern; daß es ihm aber möglich sei, muß er ohne Bedenken einräumen. Er urtheilt also, daß er etwas kann, darum weil er sich bewußt ist, daß er es soll, und erkennt in sich die Freiheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz unbekannt geblieben wäre.“ (KpV, V, 30)

Offenbar existiert also ein für das menschliche Handeln wirksames Sollen, das etwas fundamental anderes ist als das kausale „Müssen“ der Natur (Triebe, Begierden, Wollust). Dies ist das Faktum der Vernunft. Es ist die faktische Beeinflussung unserer Handlungen durch ein der Vernunft entspringendes Sollen des Ideals der Moralität.

Kommentare

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  • Am Datum 21.11.2016 kann ich nicht erkennen, ob Ihre drei Beiträge in der letzten Woche erst vor dem Tutorium, oder schon früher, also vor dem Seminar gepostet wurden.
    Hier in Ihrem Beitrag unter Punkt 1. ist es, wo ich mit Ihrer Bezugnahme auf Hare sehr unglücklich bin, selbstverständlich wird R.M. Hare häufig rezipiert, allerdings gilt unter Hume-Fachleuten schon seit den 1970er Jahren, dass Hare ein sehr unzuverlässiger Interpret für David Hume ist.
    Konkret fallen mir zwei Dinge auf, 1. wörtlich (syntaktisch) richtig dargestellt ist hier Humes Überraschung, beim Übergang von Sein zu Sollen, aber die semantische Lücke zu David Hume selbst, entsteht durch das Weglassen der Aussage Humes, dass man mit normativ zu rechtfertigenden Gründen, diese Lücke schließen kann. Die Originalpassage lautet komplett:
    „Plötzlich werde ich damit überrascht, dass mir anstatt der üblichen Verbindungen von Worten mit ‚ist‘ und ‚ist nicht‘ kein Satz mehr begegnet, in dem nicht ein ‚sollte‘ oder ‚sollte nicht‘ sich fände. (…) Dies sollte oder sollte nicht drückt eine neue Beziehung oder Behauptung aus, muss also notwendigerweise beachtet und erklärt werden. Gleichzeitig muss ein Grund angegeben werden, für etwas, das sonst ganz unbegreiflich scheint, nämlich dafür, …“ (Traktat über die menschliche Natur, 3. Buch, S. 211)
    2. Der semantische Inhalt dieser Passage nach David Hume:
    2.1. Zwischen Sein und Sollen ist eine Lücke.
    2.2. Das Überschreiten dieser Lücke muss notwendigerweise beachtet und erklärt werden (warum erfolgt hier ein Übergang vom Sein zum Sollen).
    2.3. Um einen bereits vollzogenen Übertritt vom Sein zum Sollen zu rechtfertigen, müssen gleichzeitig zu dieser notwendigen Beachtung und Erklärung (des Lückenübertritts), noch allgemein `zubilligbare´ (zustimmungsfähige) Gründe angegeben werden, da dieser Übertritt, ohne die Rechtfertigungsgründe ganz unbegreiflich scheint.“
    3. Der interpretative Inhalt dieser Passage nach David Hume:
    3.1. Die Lücke ist da, und ohne triftige Gründe kommst Du nicht rüber.
    3.2. Deshalb erklär mir erst mal, warum Du diese Lücke überschreitest.
    3.3. Und nenn mir dabei gleichzeitig zu Deiner Erklärung, für mich einsichtige Gründe, warum Du diese Lücke überschreiten darfst.
    => Das ist alles in dem Zitat drin, wenn es komplett zitiert wird!
    4. Was fehlt als verständnisnotwendiges Hintergrundwissen?
    4.1. David Humes `Sittlichkeit´ ist ein intersubjektiver Normativitätsbegriff, d. h. wenn jemand anderes von mir verlangt dass ich etwas tun soll, dann müssen die Gründe dafür, dass ich dieses Verlangte auch tatsächlich tue (diesem Imperativ folge), für mich einsichtig sein.
    => Das Wesen der Humeanischen Sittlichkeit, der Imperativ kommt von der sozialen Gemeinschaft und ist konstituiert, die für mich einsichtigen Gründe resultieren also, aus der Normen- und Werteordnung dieser Gesellschaft, deren (gleichberechtigtes) Mitglied ich bin.
    => Tatsächlicher Unterschied zu Immanuel Kant, bei Kant gibt man sich diesen Imperativ selbst, allerdings kennt Immanuel Kant im Preußen des 18. Jahrhunderts, weder rechtegleiche Mitbestimmung für Jedermann bei der administrativen Gesetzgebung (Rechtspositivismus), noch bei der informellen Normenordnungsgebung (Moral), und er kennt auch nicht, die universellen Menschenrechte (Privat-Property-Rights, John Locke), die einen Permanentimperativ für jedes Gesellschaftsmitglied darstellen die Rechte anderer zu achten.
    => Achtung vor dem Gesetz ist also bei Hume ein tatsächliches Gesetz.

    Dass ein Syllogismus, mit der normativen Prämisse „Die Würde des Menschen verbietet den Hunger“, allein nur, durch die „Warum Frage?“ in den infiniten Regress führt, das habe ich bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt und begründet.

    Humes Law auf kurz und prägnant:
    1. Ohne triftigen Grund kommst Du nicht über die Lücke zwischen Sein und Sollen.
    2. Mit einem triftigem Grund kannst Du diese Lücke dann überbrücken, wenn Deine triftigen Gründe, für mich einsichtig sind.

    Warum `Reason´ bei David Hume, der Verstand (die reine Denkfähigkeit, ohne Relationseinordnung), und nicht etwa Vernunft (die gesamt Denk- und Fühlfähigkeit, aus der Kombination von Moral Reasons, plus calm Passions, plus Moral Sentiments, und die `Ideale Überzeugung´ ist, das erläutere ich, in einem späteren Beitrag.

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