Natur

Sitzungsprotokoll zur 6. Sitzung – 28.11.2016: Kants „Faktum der Vernunft“

1. Das Problem des „Faktums der Vernunft“ Kants Rede vom „Faktum der Vernunft“ kann auf zwei verschiedene Arten verstanden werden. Einerseits als genitivus subjectivus, andererseits als genitivus objectivus. Unter dem genitivus subjectivus ist gemeint, dass die Vernunft etwas Faktisches bzw. Wirkliches erzeugt beziehungsweise dass das Faktum der Vernunft gehört. Unter dem genitivus objectivus ist zu… weiterlesen »

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